AGB

FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG (Stand: Januar 2020)

 

1. GELTUNGSBEREICH

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten  weiteren Leistungen und Lieferungen  des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff “Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriff: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  2. Die Unter-oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.
  3. Allgemein Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher  ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
  2. Vertragspartner ist das Astor & Aparthotel und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er dem Astor gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.Schadensersatzansprüche Verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig  in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch  genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Astor & Aparthotel‘s zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
  3. Das Astor & Aparthotel kann seine  Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  4. Rechnungen vom Astor & Aparthotel ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit  8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe  von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines hören Schadens vorbehalten.
  5. Das Astor & Aparthotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung  in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
  6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr.5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbaren Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  7. Das Astor & Aparthotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes  vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertragen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde.
  8. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Astor‘s aufrechnen oder verrechnen.

 

4. RÜCKTRITT DES GASTES
(ABBESTELLUNG; STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES ASTOR & APARTHOTEL (NO SHOW)

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des unsererseits in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
  2. Sofern zwischen dem Astor & Aparthotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche vom Astor auszulösen.
  3. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
  4. Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen  und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

5. RÜCKTRITT DES HOTELS

  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage von uns auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Astor ebenfalls zum Rücktritt des Vertrages berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
  4. Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände in Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  5. Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  6. Das Astor & Aparthotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme unseren Leistungen den reibungslosen Hotelbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Astor & Aparthotel zuzurechnen ist;
  7. Der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;
  8. Ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1 Nr. 2 vorliegt.
  9. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

 

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach können aufgrund der verspäteten Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7. MÄNGEL

  1. Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel des Zimmers oder sonstige zur Minderung berechtigende Umstände unverzüglich der Hotelleitung anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige ist er nicht berechtigt, eine Minderung des Zimmerpreises vorzunehmen oder Ansprüche aus dem Mangel herzuleiten.

 

8. HAFTUNG DES HOTELS

  1. Das Astor & Aparthotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  2. Das Hotel haftet nicht für Wertgegenstände, die frei in den Zimmern zugänglich sind. Ein Hotelsafe steht auf Anfrage bei der Rezeption zur Verfügung.
  3. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Gastes gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Gastes gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

 

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Astor & Aparthotels.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

© Hotelverband Deutschland (IHA) e.V.